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Anlässlich der Gemeinderatssitzung am 09.03.2001 im Gasthaus Wagner wurden dem Gemeinderat 8 Fragen bezüglich des Neubaues des Gemeindehauses übergeben. Auf 4 Fragen wurden zumindest zum Teil geantwortet.

Nach der Präsentation der Baupläne ergab sich aus der Diskussion eine weitere Frage. Im anschließenden Tischgespräch entstand eine zehnte Frage.  

Fragen

Antworten

09.03.2001

Wie hoch sind die Gesamtkosten?

09.03.2001

dzt. werden ATS 9.900.000,00 geschätzt

09.03.2001

auf welche Weise erfolgt die Finanzierung?

09.03.2001

ATS 2.400.000,00 aus dem ordentlichen Haushalt der nächsten 4 Jahre

ATS 2.700.000,00 Bedarfszuwendungen in den nächste 4 Jahren

ATS 4.800.000,00 (?) Darlehen mit dzt. 5,38% Zinsen, wobei 3% Zinsen gefördert werden

09.03.2001

Wie lange belastet der Neubau das Gemeindebudget?

09.03.2001

durch die Rückzahlung des Darlehens 15 Jahre lang

09.03.2001

Welcher finanzielle Spielraum bleibt der Gemeinde in den kommenden Jahren für andere Projekte?

 

 

09.03.2001

welche Zusatzkosten für Ausstattung, Einrichtung etc. sind noch zusätzlich zu erwarten?

 

 

09.03.2001

  ergeben sich aus dem Neubau Einsparungen - „return of invest“?

 

 

09.03.2001

Welche Außengestaltung ist für das Gemeindehaus vorgesehen?

09.03.2001

Die Außenansicht des neuen Gebäudes soll wie das heutige Gemeindehaus im Jugendstil sein

09.03.2001

Wurde vom Gemeinderat überlegt, in welcher Weise das Gemeindehaus genützt werden könnte, wenn die Gemeinde Gaubitsch im Zuge einer Verwaltungsreform aufgelöst und in eine größere Gemeinde integriert werden würde?

 

 

09.03.2001

Kann der derzeitige Bauplan so abgeändert werden, dass der Dachraum in den Sitzungssaal integriert werden kann? (siehe auch Anmerkung 1)

 

 

09.03.2001

Kann auf den Schriftzug „Amtshaus“ an der Südseite des neuen Gebäudes verzichtet werden?

 

 

Sobald zusätzliche Antworten einlagen, werden diese in der Tabelle ergänzt.

Sollten Antworten hier falsch interpretiert worden sein, wird nach entsprechender Rückmeldung umgehend eine Korrektur vorgenommen.

Anmerkung 1

Durch diese Änderung würde einerseits der klobigen Gesamteindruck der Außenansicht des neuen Gemeindehauses durch Reduzierung der Gebäudegesamthöhe vermieden, andererseits der Sitzungssaal selbst optisch attraktiver gestaltet werden können.