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Mistelbach

SORGT "FEHLVERHALTEN" FÜR RÜCKTRITTSFORDERUNGEN?

Ausgabe: 17-2000,  Author: -
Artikel vom 10/24/00, 10:28:08 AM

GAUBITSCH.– Bei den NR-Wahlen im Oktober ’99 wurde nach der Auszählung eine Stimme für das Liberale Forum in einem Wahlsprengel in Gaubitsch vermißt.

Aufgefallen war dies einer Wählerin, die für das LIF gestimmt hatte. „Der Stimmzettel war ungültig“, gab Bgm. Krieger bekannt. „Die Folge: Die Wählerin wurde von Bgm. Krieger wegen Verleumdung verklagt, die Wählerin ihrerseits machte wegen Wahlbetrug eine Anzeige gegen Unbekannt. In der Vorerhebung wurde die Manipulation bewiesen, ein Mitglied der Wahlkommission verdächtigt und angezeigt“, läßt Liane Steiner, Landessprecherin LIF NÖ, wissen. Im Landesgericht Korneuburg fand kürzlich die Verhandlung gegen den stv. Leiter der Sprengelwahlkommission wegen Verdachts des Amtsmißbrauches statt, sie endete mit einem Freispruch für den Angeklagten. Nach den Grundsätzen des LIF NÖ verhielt sich Bgm. Krieger gegenüber der Wählerin falsch. Eine Anzeige wegen Nötigung und Amtsmißbrauch stünde nun dem Bürgermeister ins Haus, so Steiner. „Keine Rede von Nötigung! Ich habe die Wählerin mehrmals aufgefordert, mit mir zu reden, doch sie ist zu keinem Gespräch erschienen“, so der beschuldigte Amtschef. „Schwarze Schafe kann es überall geben – aber der Umgang mit dieser Causa ist symptomatisch für NÖ. Nun hat Krieger sich erstens zu entschuldigen, da die Manipulation erwiesen ist und zweitens wegen mangelndem Demokratieverständnis zurückzutreten“ fordert Steiner. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Im Gegenteil, es ist an der Zeit, wo sich die junge Dame bei mir entschuldigen muß!“ rechtfertigt sich Krieger.