WAHLBETRUG
- AFFÄRE IN GAUBITSCH:
PROZESS GEGEN EINEN WAHLZEUGEN
Eine Stimme für das LIF mutierte in der Weinviertler Gemeinde Gaubitsch zur ungültigen Stimme. Die Staatsanwaltschaft ermittelte - und erhob gegen einen VP-Wahlzeugen Anklage wegen
Amtsmissbrauchs. VON GERHARD HOFER
WIEN. Knalleffekt in der Wahlbetrug-Affäre in der Gemeinde Gaubitsch im Weinviertel. Nachdem bei der Nationalratswahl im Vorjahr eine LIF-Stimme unter unerklärlichen Umständen zur ungültigen Stimme "mutierte" ermittelten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Nun wollen die Ermittler zumindest in einem Fall einen Wahlbetrug nachweisen können. Dem stellvertretenden Leiter einer
Sprengel-Wahlkommission droht nun ein Gerichtsverfahren.
"Am 30. Mai wurde Anklage erhoben", bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg auf Anfrage der "Presse". Die Anklage, die vorerst nicht rechtskräftig ist, birgt einige interessante Details. Es gehe im vorliegenden Fall nicht um "Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung" (StGB 266), sondern das schwerwiegendere Delikt "Mißbrauch der Amtsgewalt" ( 302), erklärt der Vizepräsident
des Landesgerichts Korneuburg, Wilhelm Tschugguel, der "Presse". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Beschuldigte in der Eigenschaft als Beamter stellvertretender Vorsitzender der Wahlkommission, erklärt der Gerichtssprecher. Somit wird sich ein Schöffengericht mit dem Fall befassen. Auf das Verbrechen des Amtsmißbrauchs steht eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft.
Die vierte Stimme
Zur Vorgeschichte. In der Gemeinde Gaubitsch im Bezirk Mistelbach ist alles "in schwarzer Hand". Bei der Nationalratswahl im Oktober 1999 entfielen auf die ÖVP mehr als 71 Prozent der Stimmen. Im Vergleich dazu: Das Liberale Forum kam auf ganze drei Stimmen. Eigentlich hätte das LIF vier Stimmen bekommen sollen. Eine Studentin aus Gaubitsch ist sich ganz sicher, das LIF angekreuzt zu haben. Als sie jedoch am Abend den
Aushang in ihrem Wahlsprengel las, traute sie ihren Augen nicht. Das LIF hatte demnach in ihrem Wahlkreis keine Stimme erhalten. Sofort ging die Wählerin ins Gemeindeamt und stellte Bürgermeister und Wahlhelfer zur Rede. Doch dort wollte man von der Sache nichts wissen. Beim Durchgehen der Stimmzettel fand man zwar ein Kreuzerl beim LIF - leider aber auch ein zweites Kreuz bei der ÖVP. Als die Frau schließlich Anzeige wegen des
Verdachts des Wahlbetrugs erstattet, kam unverzüglich die Reflex-Reaktion des VP-Bürgermeister Hubert Krieger. Die Wählerin wurde ihrerseits mit einer Verleumdungsklage eingedeckt. Zumindest dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Für die Liberale-Landessprecherin Liane Steiner ist nun seitens des Bürgermeisters "eine Entschuldigung bei der Wählerin fällig". Auch wenn vorerst für den beschuldigten Wahlhelfer die Unschuldsvermutung gelte.
Fällig sei jedoch auch der Rücktritt des Ortschefs. Schließlich hatte dieser, trotz der laufenden Ermittlungen, kein Problem dabei, daß der nun angeklagte Wahlhelfer auch bei den Gemeinderatswahlen in der Wahlkommission saß.