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STIMMZETTEL-AFFÄRE: FREISPRUCH FÜR WAHLZEUGEN

Wegen Amtsmißbrauchs mußte sich ein Wahlzeuge der ÖVP im Landesgericht Korneuburg verantworten. Der Vorwurf: Stimmzettel-Verfälschung. Mangels Beweisen ging der Mann frei.

WIEN (g. h.). "Mißbrauch der Amtsgewalt" nannte Staatsanwalt Friedrich Köhler jenes Verbrechen, das er einem Wahlzeugen der ÖVP vorgeworfen hatte. Der Mann, der sich am Mittwoch im Landesgericht Korneuburg verantworten mußte, bestritt die Vorwürfe. Und ging nach vier Stunden Verhandlung wieder heim: "Freispruch", erklärte der Staatsanwalt der "Presse". "Wir konnten nicht beweisen, daß ausgerechnet der Angeklagte und nicht einer der sieben anderen Wahlzeugen den Stimmzettel verfälscht hatte." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er habe als stellvertretender Leiter einer Sprengel-Kommission in der Gemeinde Gaubitsch (Bezirk Mistelbach) einen Wahlzettel, auf dem das Liberale Forum angekreuzt war, nachträglich manipuliert, lautete der Vorwurf. Der Beschuldigte soll während der Stimmenauszählung bei den Gemeinderatswahlen ein zweites Kreuzerl gemacht haben. Somit war der Stimmzettel ungültig. Mehrere Personen wohnten der Stimmauszählung bei. Bis zuletzt beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Daß der mutmaßliche Wahlbetrug aufflog, ist einem Zufall zu verdanken. Bei dem Stimmzettel handelte es sich nämlich um die einzige Liberale Stimme in diesem Wahlsprengel. Als die Wählerin am Abend den Wahl-Aushang sah, und dort eine "Null" beim Liberalen Forum stand, kam die Sache ins Rollen. Während die Staatsanwaltschaft vorerst gegen "unbekannte Täter" ermittelte, wurde auch die LIF-Wählerin von den VP-Politikern in Gaubtisch mit einer Verleumdungsklage eingedeckt. Mittlerweile wurde die Klage gegen die junge Frau eingestellt.